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Nitrofilm
Sonolux TK35 MP30 Eigenbau Herr Stark Nitrofilm

 

Sachen gibt's.......

Da komm ich vom Einkaufen nach Hause und es liegt ein Karton mit 35mm Filmen vor meiner Tür. Ganz offensichtlich sehr altes Material.

 

Wie ich ein paar Tage später erfahren habe, haben diese Film lange in einem Lagerraum (Archiv) des Geschichts- und Kulturkreis Wabern e.V. gelagert – und sind dort auch in Vergessenheit geraten. Dann tauchten sie wieder auf und man dachte "Olaf kann damit bestimmt etwas anfangen". Da es sich bei den Filmen um Nitro-Material handelte war ich zunächst nicht so begeistert. Als 16mm Sammler hat man damit ja eigentlich keine "Probleme",  man weiß aber sehr wohl um die Gefahren (siehe ganz unten).

 Aber bei so alten Filmen muss man doch mal schauen ……

Leider waren die Filme in einem schlechten Zustand. Staub und Strohreste waren noch das kleinste Übel. Sehr viele Perfoschäden, etliche Klebestellen (die aufgegangen waren), Risse und der erkennbare Zerfall des Trägermaterials machten den Film für mich eigentlich unvorführbar.

Trotzdem habe ich mich dran gemacht zu säubern und zu kleben – aber auch einige Meter weg zu schneiden. Denn einen Versuch sich den Film anzuschauen wollte ich dann doch machen, denn beim Umrollen habe ich gesehen wer da 1936 die Gleisbauarbeiten durchgeführt hat :

 

 

Und mit der Fa. Otto Neddermeyer – Wabern  schließt sich dann auch der Kreis warum der Film beim GuKK Wabern vorhanden war :

Otto Neddermeyer war im Besitz von vielen Patenten. So entwickelte er ein völlig neues Umbauverfahren im Gleisbau, eine Art erstes Fließbandverfahren im Gleisoberbau. Hierdurch wurden die Arbeiten rationalisiert, und vor allen Dingen wurde die körperliche Schwerstarbeit stark eingeschränkt. Das Verfahren "Neddermeyer" revolutionierte den Gleisbau und machte den Namen "NEDDERMEYER - WABERN" weit über die Grenzen Deutschlands bekannt. In Zusammenhang mit diesem Verfahren entwickelte er auch die erste Bettungsreinigungsmaschine

Mit den Filmen   „Neuzeitliche Gleisumbauverfahren nach Neddermeyer“ und  „Die Gleisbettung-Reinigungsmaschine von Regierungsbaumeister a.D. Neddermeyer“    sind diese revolutionierenden Verfahren dokumentiert worden.

Jetzt konnte ich einfach nicht anders - ich wollte das Material auch bewegt sehen.  Na klar - Vorsicht war geboten. Für meine TK 35 habe ich Feuerschutztrommeln (oder etwas was dem sehr nahe kommt :-)  ) - aber eben auch ganz sicher keine Kontaktmöglichkeit der Projektionslampe zum Film.  Da die Projektionslampe inzwischen aus einem umgebauten Lampenhaus mit 36 V 400 W Lampe (und eigener Lüftung) besteht, konnte ich auch hier noch etwas die Leistung reduzieren. Aufgebaut habe ich dann Projektor und  Leinwand in der leeren Garage -- also ein bisschen Respekt war dann schon noch mit dabei :-). 

Auch wenn ich mir große Mühe beim Herrichten des Films gegeben haben, so war die Vorführung dann doch recht schwierig. Ein paar mal gerissen – und durch die Schrumpfung auch nicht ganz zitterfrei durch den Projektor gelaufen. Somit sind einige Schärfeschwankungen und Hacker nicht vermeidbar gewesen. Letztendlich konnte ich den Film auch nicht abtasten sondern nur von der Leinwand abfilmen.  Trotzdem freue ich mich, dass der Film noch einigermaßen spielbar war, und so wieder anschaubar gemacht werden konnte, denn der Verfall ist nicht aufzuhalten.

Wie eine kleine heimatliche Zeitkapsel:

 

 

 

Neuzeitliche Gleisumbauverfahren nach Neddermeyer

 

 

 

Die Gleisbettungs Reinigungsmaschine von Neddermeyer

 

 

 

 

Etwas zum Nitrozellulosefilm

 

Nitrozellulosefilm ist bereits im unzerstörten Zustand höchst feuergefährlich. Grund ist, dass der Schichtträger des Filmmaterials auf Zellulosenitratbasis aufgebaut ist. Dieses ist aufgrund seiner chemischen Zusammensetzung eine zersetzliche Substanz – einmal in Brand geraten, sind die umgangssprachlich Nitrofilme genannten Filme nicht mehr löschbar.

Aus diesem Grund hat es Nitrozellulose  in das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) geschafft und wird in der Anlage III Explosivstoffliste nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 als Explosivstoff gelistet.

 

Die Zersetzung/Alterungsprozess

Der Zersetzungsprozess von Zellulosenitrat, dem Schichtträger des Filmmaterials, wird durch Temperatur und Luftfeuchtigkeit entscheidend beeinflusst. Unter günstigen Lagerbedingungen lässt sich der Prozess verzögern – aufgehalten werden kann er jedoch nicht.

Bei der Zersetzung entwickeln sich in einem ersten Stadium so genannte nitrose Gase. Sie sind schwerer als Luft und sinken zu Boden; zudem weisen sie einen beißenden, stechenden Geruch auf und sind außerordentlich giftig. Das Silberbild verblasst und die Emulsion verfärbt sich bräunlich.

 

 

In einem zweiten Stadium beginnt die Emulsion zu kleben. Sie weicht teilweise auf und wird blasig. Dabei entsteht ein strenger Geruch.

 

 

In einem dritten Stadium backt der Film zu einer Masse zusammen; der Schichtträger beginnt zu einem bräunlichen Pulver mit beißendem Geruch zu verfallen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Feuer- und Explosionsgefahr

Die für Nitrofilm verwendete Zellulosenitratbasis ähnelt dem Grundstoff des rauchschwachen Schießpulvers, der Schießbaumwolle. Das macht das Filmmaterial von vorneherein höchst feuergefährlich.

Frischer Nitrofilm entzündet sich bei ca. 130 Grad; im letzten Stadium der Zersetzung kann sich der Film schon unterhalb von 40 Grad entzünden. Da sich bei der Zersetzung fast ausschließlich gasförmige Stoffe bilden, besteht Explosionsgefahr.

Sollten Nitrofilme in Brand geraten, sind sie nicht mehr löschbar, denn beim Verbrennungsvorgang wird Sauerstoff freigesetzt. Er lässt das Feuer selbst dann weiter brennen, wenn ihm der Luftsauerstoff durch Wasser, Schaum oder Sand entzogen wird.

 

Rückblick

In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Verwendung von Nitrozellulosefilm 1957 gesetzlich verboten. In der DDR nutzte die Filmfabrik Wolfen Zellulosenitrat als Schichtträger noch bis in die 1960er Jahre. Der danach verwendete Sicherheits- oder Safetyfilm kategorisiert verschiedene, weniger feuergefährliche Schichtträger, die aber gleichwohl chemischen Zersetzungserscheinungen unterliegen können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Stand: 28. August 2021